LSA (Light Sport Aircraft) / Sportpilotenlizenz
            Lange Zeit existierten unterhalb von PPL und "Recreational Pilot" nur 
            die Microlights. Diese haben mit Ultraleichtfliegen aber aufgrund ihrer starken Einschränkungen wenig 
            Gemeinsamkeiten. Somit wurden Ultraleichtfluggeräte meist als VLA (very light aircraft) oder Experimental zugelassen und betrieben, was 
            wiederum einen vollwertigen PPL als Pilotenlizenz erforderte.
            
Seit dem 1. Oktober 2004 schliesst diese Lücke die Sportpilotenlizenz. Zuständig für alle Fragen der Lizensierung ist die 
            EAA (Experimental Aircraft Association). Die Internetseite 
            www.sportpilot.org ist die erste Anlaufstelle für Fragen rund um den 
            Erwerb und Nutzung dieser neuen Lizenz. Es bleibt abzuwarten, wie die Resonanz hier ausfällt und deshalb sind bis auf weiteres hier 
            noch keine detaillierteren Informationen verfügbar.
            
Dieser Schein wird sich nicht ohne weiteres in eine deutsche oder europäische Lizenz umschreiben lassen. Auch für den 
            Erwerb dieser Lizenz durch Nicht-US-Staatsbürger ist 
            eine Sicherheitsüberprüfung durch die TSA erforderlich.
          
 
          