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Fliegen mit US-PPL in Deutschland/Europa; flugmedizinische Tauglichkeit; Fragen rund um Anerkennung und Umschreibung in JAR-FCL |
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Hauptseite - Ultraleicht - "Microlight" nach 14 CFR Part 103 "Microlight" nach 14 CFR Part 103
Die einfachste Möglichkeit in den USA zum Fliegen zu kommen regelt
14 CFR Part 103. Die dort beschriebene
Microlight-Klasse ist allerdings aufgrund ihrer Einschränkungen nur bedingt, mit dem in Europa bekannten Ultraleicht zu
vergleichen. Dafür benötigt man aber auch keinerlei Lizenz oder Tauglichkeitszeugnis
(Medical). Das Fluggerät selber bedarf keiner Registrierung und deshalb gibt es meist auch kein "Airworthiness Certificate" und
kein Rufzeichen. Selbstredend ist diese Variante auf das Gebiet der Vereinigten Staaten beschränkt. Informationen bieten auch
die Seiten der USUA (United States Ultralight Association).
Neben den Einschränkungen am Fluggerät selbst, ist auch die fliegerische Nutzung klar eingeschränkt. Beispielsweise sind Flüge zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang tabu. Über dicht besiedelten Gebieten und in bestimmten kontrollierten Lufträumen ist der Betrieb ebenfalls eingeschränkt. Hierfür ist ein Genehmigung durch die zuständige ATC-Stelle erforderlich. Eine kommerzielle Nutzung ist ausgeschlossen. |