Voraussetzungen zum Erwerb eines PPL (14 CFR Part 61)
- Mindestalter: 16 Jahre zum Beginn der Ausbildung und 17 Jahre zum Abschluss
- Englisch: "to be able to read, speak, write and understand the english language"
- flugmedizinische Tauglichkeit nach FAR Part 67
            Während die Frage mit dem Alter keine Interpretationsspielräume offen läßt, ist die Bewertung der Sprachkenntnisse 
            schon komplizierter. Für eine Ausbildung nach 14 CFR Part 61 
            (vollständige Liste, 
            kapitelweise) wird gefordert, daß man der englischen Sprache mächtig ist, in 
            welchem Umfang ist allerdings nicht geregelt. Hat man seine Ausbildung bis zur Abschlußprüfung absolviert wird der
            Examiner/Prüfer einem zunächst einige allgemeine Fragen zum Herkunft und zum Wetter stellen. Diese sollte man auch 
            sofort beantworten können. Bei zweifelhaften Kenntnissen kann es passieren, daß man einen Absatz aus den FAR 
            oder AIM vorlesen und interpretieren muß.
            Die flugmedizinische Tauglichkeit stellt oft die größere Hürde dar. Deshalb sind diesem 
            Thema auch mehrere Seiten gewidmet.
          
 
          