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Fliegen mit US-PPL in Deutschland
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Mit dem Erwerb des US-PPL kommt in vielen Fällen früher oder später der Wunsch auf auch in Deutschland und
Europa zu fliegen. Dies kann man ohne weiteres mit US-PPL nur auf N-registrierten Flugzeugen,
also Flugzeugen mit einer Zulassung in den Vereinigten Staaten. Fliegt man außerhalb der USA, ist zusätzlich noch ein
"Radio Operator Permit Limited Use" erforderlich.
Bevor man jedoch Flugzeuge mit einem "D-Exxx" (gleiches gilt natürlich analog für Mehrmot und schwere Einmot) auf dem
Rumpf fliegen darf, bedarf es einiger Handstände. Eine Ausnahme hierbei bildet lediglich das
Fliegen mit fremder ICAO-Segelfluglizenz. Für Motorflug kommt in Deutschland eine
Anerkennung oder Umschreibung in Frage. Beides setzt
jedoch zwingend ein Medical Klasse 2 nach
JAR-FCL 3
voraus. Sollte es hierbei Probleme geben und das kommt nicht gerade selten vor, bleibt noch die Möglichkeit der
Anerkennung/Umschreibung in Österreich oder in einem der JAA-Staaten wie beispielsweise
der Schweiz.
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