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Fliegen mit US-PPL in Deutschland/Europa; flugmedizinische Tauglichkeit; Fragen rund um Anerkennung und Umschreibung in JAR-FCL |
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Hauptseite - Fliegen in Deutschland Anerkennung und Umschreibung in der Schweiz
Mit der Einführung von JAR-FCL in der Schweiz änderten sich auch die Bedingungen für Anerkennung und
Umschreibung von Lizenzen fremder Verwaltungen. Zuständig ist in jedem Fall das
Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL). Die Anerkennung ist
wie üblich nur in der Schweiz anerkannt und berechtigt zum Fliegen mit HB-registrierten Flugzeugen. Ein umgeschriebener
PPL gilt wiederum als vollwertig und gilt zum Führen von Flugzeugen aller JAA-Staaten weltweit.
Voraussetzungen für eine Umschreibung
(als PDF vom BAZL):
Eine Liste aller in der Schweiz zugelassenen Fliegerärzte steht
hier zur Einsicht zur Verfügung. |