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last update: 2013-06-06 12:07:03

Fliegen mit US-PPL in Deutschland

Mit dem Erwerb des US-PPL kommt in vielen Fällen früher oder später der Wunsch auf auch in Deutschland und Europa zu fliegen. Dies kann man ohne weiteres mit US-PPL nur auf N-registrierten Flugzeugen, also Flugzeugen mit einer Zulassung in den Vereinigten Staaten. Fliegt man außerhalb der USA, ist zusätzlich noch ein "Radio Operator Permit Limited Use" erforderlich.

Bevor man jedoch Flugzeuge mit einem "D-Exxx" (gleiches gilt natürlich analog für Mehrmot und schwere Einmot) auf dem Rumpf fliegen darf, bedarf es einiger Handstände. Eine Ausnahme hierbei bildet lediglich das Fliegen mit fremder ICAO-Segelfluglizenz. Für Motorflug kommt in Deutschland eine Anerkennung oder Umschreibung in Frage. Beides setzt jedoch zwingend ein Medical Klasse 2 nach JAR-FCL 3 voraus. Sollte es hierbei Probleme geben und das kommt nicht gerade selten vor, bleibt noch die Möglichkeit der Anerkennung/Umschreibung in Österreich oder in einem der JAA-Staaten wie beispielsweise der Schweiz.

Medical Klasse 2 nach JAR-FCL 3 (deutsch)