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Fliegen mit US-PPL in Deutschland/Europa; flugmedizinische Tauglichkeit; Fragen rund um Anerkennung und Umschreibung in JAR-FCL |
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Hauptseite - Ultraleicht - Mythos I: UL-Schein aus Frankreich Mythos I: UL-Schein aus Frankreich
Um es gleich vorweg zu nehmen, eine deutscher Staatsbürger mit dauerhaftem Wohnsitz in Deutschland und einer UL-Lizenz
aus Frankreich kann in Deutschland nicht legal mit einem UL fliegen! Dabei spielt es keine Rolle ob das UL in Deutschland oder in
Frankreich zugelassen ist. Das Gesagte gilt natürlich auch für alle anderen Ultraleichtlizenzen, nicht nur
für die aus Frankreich. Gerade hinsichtlich UL-Fliegen ist für viele Deutsche die französische Lizenz anscheinend das Non-Plus-Ultra,
und dies nicht zuletzt wegen der moderaten flugmedizinischen Anforderungen in Frankreich.
- Ultraleichtflugzeugführer
- ausländische Erlaubnisse/Ausweis, deren Inhaber ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik haben,
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